Ihre Kanzlei im
Reputationsrecht
Wir sind eine hochspezialisierte Kanzlei für das Löschen unberechtigter Internetbewertungen. Wir beraten und vertreten Unternehmen aus dem privatwirtschaftlichen Sektor (inländische und ausländische Unternehmen) sowie dem öffentlich-rechtlichen Sektor. Ob „Start-Up”-, Ärzte, Klinken oder Aktiengesellschaften – zu unseren Tausenden Mandanten gehören sowohl kleine und mittlere als auch Großkonzerne:
Keine Erfolgsaussichten • Keine Kosten • Kostenfreie Beratung
Lesen Sie die Bewertungen der Anwaltskanzlei IT-ADVO und überzeugen Sie sich von der Zufriedenheit unserer Kunden.
Spezialisierte IT-Anwälte
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PRESSE
IT-ADVO in den Medien
Unsere Expertise im IT-Recht und im Umgang mit Online-Bewertungen findet regelmäßig Beachtung in der Fachpresse und überregionalen Medien. Als spezialisierte Kanzlei werden wir häufig als Ansprechpartner für rechtliche Einschätzungen und Entwicklungen rund um digitale Reputation und Bewertungsportale herangezogen.
Rechtsanwalt Simbach bei Frontal im ZDF zum Thema Google Bewertungen
Sehen Sie sich hier den Bericht an.

IT-ADVO in den ZDF heute Nachrichten
ZDF Heute Nachrichten berichten über Gerichtsverfahren von RA Simbach gegen Google

RECHTSANWALT
Colin Simbach
Rechtsanwalt Colin Simbach, LL.M. ist Gründungspartner von IT-ADVO. Er ist spezialisiert auf das Vorgehen gegen negative Online Bewertungen. Mandanten schätzen besonders seinen ergebnisorientierten Beratungsansatz.
Er wird schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen tätig:
- Löschung negativer Online Bewertungen auf allen Portalen
- Beratung zu erfolgreichem Reputationsmanagement im Internet
- Beratung und Entfernung rechtswidriger Arbeitgeberbewertungen
- Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegenüber Verfassern von Bewertungen oder sonstigen Inhalten (gerichtlich und außergerichtlich)
Als Prozessanwalt erwarb Rechtsanwalt Simbach den Titel Master of Laws (LL.M.) im Bereich des Informationsrechts (information law). Dieses umfasst insbesondere Datenschutzrecht, E-Commerce sowie sämtliche Problemstellungen, welche mit der Verwendung des Internets einhergehen.
RECHTSANWALT
Sebastian Kessler
Rechtsanwalt Kessler war nach seinem Studium mehrere Jahre für eine bundesweit tätige, mittelständische Kanzlei mit wirtschaftlicher Ausrichtung tätig.
Rechtsanwalt Kessler berät zu Fragen des Medienrechts. Er besitzt Erfahrung in der Beratung von Unternehmen und Konzernen.

FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ja, die Daten wie Firmenname, Anschrift und Unternehmensgegenstand sind in der Regel im Internet frei verfügbar und können demnach auch von Bewertungsportalen genutzt werden.
In letzter Zeit werden wir vermehrt von Mandanten beauftragt, die zunächst vergeblich eine vermeintlich günstigere Onlineagentur beauftragt haben. Häufig verstoßen diese gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), da eine Werbeagentur nicht zur Rechtsberatung berechtigt und auch nicht befähigt ist (Verstoß gegen § 3 RDG). Die Angebote sind dann illegal, Nicht selten sitzen derartige Firmen daher z.B. in Zypern, China usw. obwohl das Angebot komplett auf Deutsch formuliert wurde. Unser Tipp: Schauen Sie einmal ins Impressum derartiger Angebote!
Durch ein unsachgemäßes Vorgehen durch Agenturen können Sie sich zudem häufig rechtliche Möglichkeiten verbauen, so dass eine außergerichtliche, zügige Löschung nicht mehr möglich ist. Häufig beachten Agenturen auch gesetzliche Fristen nicht. Am Ende bleibt diesen Mandanten so nur noch der teure und in der Regel nicht erforderliche Klageweg.
Manche Agenturen verweigern sogar jede Rechenschaftspflicht darüber, welche Erklärungen Sie für Ihren Kunden abgegeben oder empfangen haben und vereiteln so das weitere Vorgehen oder erschweren dieses zumindest. Am Ende bleibt diesen Mandanten so nur noch der teure und in der Regel nicht erforderliche Klageweg.
Theoretisch ist eine neue Bewertung möglich. Jedoch werden die Verfasser bei einer Löschung durch Google verwarnt und auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen. Bei weiteren Zuwiderhandlungen müssen Verfasser mit einer Sperrung ihres Profils rechnen. In der Praxis spielt diese Möglichkeit daher keine Rolle. Regelmäßig verfehlt die Erfahrung, dass man auch im Internet nicht im rechtsfreien Raum ist, ihre Wirkung nicht.
Hier gilt: Kein Kommentar. Zu einer Kommentierung wird häufig von Personen geraten, die nicht wissen, dass man Rezensionen entfernen lassen kann. Eine Kommentierung verbessert den Sternedurchschnitt eines Unternehmens nicht. Auch wird diese nur in den seltensten Fällen von Kunden überhaupt gelesen. Google selbst lehnt teilweise die Durchführung des notice and takedown Verfahren nach einer Kommentierung ab. Daher sollte eine Kommentierung nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden, wenn der gute Ruf nicht durch eine Löschung der Bewertungen wiederhergestellt werden konnte.
Bei gekauften positiven Bewertungen drohen eine Löschung durch Google als auch Abmahnungen durch Wettbewerber. Bereits derartige Angebote sind illegal, weshalb diese meist von Firmen mit Sitz auf einschlägigen Inselstaaten stammen. Wer Bewertungen kauft verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von Google Maps und riskiert eine Sperrung. Auch drohen Abmahnungen durch Wettbewerber, da gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen wird. Google geht derzeit vermehrt gegen gefälschte positive Bewertungen vor und löscht diese. In der Folge sind sowohl die Bewertungen als auch der Kaufpreis weg.
Je länger die Bewertung online ist, desto mehr Schaden richtet sie an. Wenden sich betroffene Unternehmen ohne Anwalt an Google, warten diese in vielen Fällen vergeblich auf eine Reaktion. Die Beauftragung eines spezialisierten Anwalts hat den Vorteil, dass er mit der Argumentation, der rechtlichen Vorgehensweisen sowie den Google Richtlinien für Rezensionen vertraut ist. Die Erfolgsaussichten einer Löschung steigen. Zudem zeigt das Einschalten eines Anwalts Google Ihre Entschlossenheit. Häufig werden unsere anwaltlichen Schreiben auch den Verfassern durch Google weitergeleitet. Diese fürchten eine gerichtliche Auseinandersetzung und ändern oder löschen die Bewertung unmittelbar.
Es besteht in gewöhnlichen Fällen kein Auskunftsrecht gegenüber Google bezüglich den Daten. Diese Möglichkeit besteht nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn strafrechtlich relevante Umstände vorliegen (u.A. Beleidigung, Bedrohung, Üble Nachrede). Dann kann ein Anwalt über eine Auskunftsklage gegen das Portal oder das Akteneinsichtsrecht bei der Staatsanwaltschaft an die Daten des Verfassers kommen. Ansonsten hat der Bundesgerichtshof die Verfasser umfassend geschützt (BGH Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13).
Wir prüfen zunächst völlig kostenfrei und unverbindlich, welche Erfolgsaussichten gegen Ihre jeweiligen Google Bewertungen bestehen. Erst auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen. Anschließen fordern wir Google mit anwaltlichem Schriftsatz zur Löschung der Bewertungen auf. Google ist nun verpflichtet, die Bewertungen zu überprüfen. Google hat außerdem die Möglichkeit, Kontakt zu dem Verfasser der Bewertung aufzunehmen. Unsere anwaltliche Löschungsaufforderung führt häufig dazu, dass Google die Bewertungen löscht.
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Wir analysieren Ihr Bewertungsprofil, zeigen Risiken und Chancen auf und erarbeiten erste Lösungsansätze für ein sauberes, marktwirksames Ansehen im Markt.
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